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Dort sind allgemeine Informationen über die Immobilie vermerkt (Adresse, Anzahl der Wohnungen, Baujahr etc.) und welches Verfahren verwendet wurde.
Der Energieausweis gibt die energetische Beurteilung einer Immobilie und ihre errechnete Energieeffizienz an. Er enthält Informationen über den Energieverbrauch der gesamten Nutzfläche des Gebäudes und ermöglicht die Unterscheidung von Immobilien in verschiedene Energieeffizienzklassen.
Wahrscheinlich haben Sie es bereits gehört, am 30.04.2021 endete die Übergangsfrist zur Einführung des Gebäude-Energie-Gesetzes 2020 (GEG2020): Das heißt seit diesem Zeitpunkt müssen Energieausweise nach dem GEG 2020 ausgestellt werden.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden u.a. die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude von der Bundesregierung umgesetzt.
Die letzte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist am 01.11.2020 in Kraft getreten. Es löst das Energie-Einspar-Gesetz (EnEG), die Energie-Einsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.
Durch ihn erfahren sowohl Eigentümer als auch potenzielle Mieter oder Käufer, ob es sich bei einem Gebäude um einen „Energiefresser“ oder ein „sparsames Haus“ handelt und inwiefern der Energieverbrauch reduziert werden kann.
Eigentümer haben die Pflicht, Interessenten über den Energieverbrauch bzw. die Energiekosten des Objektes zu informieren.
Grundlage sind hierfür die Nutzfläche und Besonderheiten des Gebäudes (zum Beispiel Nichtwohngebäude).
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um den Energieausweis sowie über die Unterschiede zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis, seine Gültigkeit und darüber, mit welchen Änderungen Sie Ihre Energiekosten senken können.
Sie finden folgende Details auf dieser Seite:
4. Kann ich ein Haus ohne Energieausweis verkaufen? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link5. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link6. Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude / Gewerbe Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link7. Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link8. Wer kann einen Energieausweis für Wohngebäude erstellen? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link9. Was kostet ein Energieausweis? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link10. Wann erhalte ich einen Energieausweis kostenlos? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link11. Welche Werte sind im Energieausweis enthalten? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link12. Mit welchen Änderungen kann ich die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöhen? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link🔎🔎
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Was sind die Unterschiede? 🔎🔎
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis sind die zwei Arten eines Energieausweises.
🔎 Was kostet der Energieausweis?
Je nachdem, ob ein verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energiepass ausgestellt werden muss, können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Aufgrund des geringeren Aufwands ist der Verbrauchsausweis günstiger als der Bedarfsausweis.
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Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist für maximal zehn Jahre gültig. Die Gültigkeit erlischt, wenn ein Gebäude umfassend saniert oder nach energetisch relevanten Maßnahmen umgebaut wurde. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss in solchen Fällen die Energieeffizienz der Immobilie neu berechnet und ein neuer Ausweis erstellt werden.
🔎 Für wen und seit wann ist der Energieausweis erforderlich?
Seit dem 1. Oktober 2008 besteht Ausweispflicht. Jedes Gebäude muss mit einem Energieausweis ausgestattet werden und Eigentümer müssen ihn beim Hausverkauf parat haben Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressenten bei neuer Vermietung, Verpachtung oder Verkauf bereits bei der Vermarktung vorgelegt werden. Achtung: Legen Eigentümer keinen oder einen verfälschten Energieausweis vor, droht ihnen ein hohes Bußgeld!
🔎 Was ist die Energieeinsparverordnung EnEV?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den zulässigen Energiebedarf von beheizten oder klimatisierten Gebäuden. Sie definiert Vorgaben am Wärmedämmstandard der Gebäudehülle und der Anlagentechnik wie Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und elektrische Hilfsenergie.
🔎 Welche Neuerungen ergeben sich aus der EnEV 2014?
Die Energieeffizienzklasse des Gebäudes wird mittels einer geänderten Farbskala, die nun bis 250 kWh/m²a begrenzt ist, dargestellt. Eigentümer müssen im Gebäudeenergieausweis genaue Angaben zu möglichen Modernisierungsempfehlungen machen. Zusätzlich wird der Energieausweis mit einer Registriernummer versehen.
🔎 Was sagt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus?
Seit dem 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und ersetzt damit das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Das GEG regelt unter anderem die im Energieausweis anzugebenden Daten. Neu hinzugekommen ist zum Beispiel, dass der Aussteller Ratschläge zur Modernisierung der Wärmedämmeffizienz abgeben muss. Auch die Informationspflicht zum Energieausweis wurde neu geregelt, Verkäufer und Makler müssen nun spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorweisen.
Info
Der Energieausweis wird oft synonym mit folgenden Begriffen verwendet:
Es gibt jedoch Unterschiede zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweisen.
Der Energieausweis ist ein im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entwickeltes Dokument, welches den energetischen Zustand einer Immobilie beurteilt und die Energieeffizienz auf der Grundlage des bisherigen Energieverbrauchs oder der technischen Eigenschaften eines Objektes berechnet. Der Energieverbrauch wird in Kilowattstunden angegeben. Die Informationen über den Energieverbrauch/ Energiebedarf in Bezug auf die Gebäudenutzfläche ermöglichen somit den Vergleich von Immobilien und die Unterscheidung in verschiedene Energieeffizienzklassen. Diese Informationen sind bei neuer Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf einer Immobilie relevant. Die Erstellung eines Energieausweises können beispielsweise Architekten, Physiker, Handwerker oder Ingenieure übernehmen.
Durch die Einführung des Gebäudeenergieausweises bietet sich Kauf- und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch/ Energiebedarf mit den Daten anderer Immobilien zu vergleichen und die voraussichtlichen Kosten zu kalkulieren. Dadurch können Immobilienbesitzer den aktuellen Energiezustand einsehen und gegebenenfalls Modernisierungsempfehlungen umsetzen. Durch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen kann oftmals eine Wertsteigerung der Immobilie vor dem Verkauf erzielt werden. Auch das eigene Heizverhalten kann überprüft und somit letztendlich Heizkosten eingespart werden.
Der Energieverbrauchsausweis enthält also wichtige Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes sowie die Verbrauchsdaten und hilft, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Nach Einführung des Energiepasses gewann dieser, durch die Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung Aussagekraft und wurde durch die EnEV 2007 auch für bereits bestehende Gebäude eingeführt. Die politische Intention ist, auf Gebäude mit schlechten Energiekennwerten aufmerksam zu machen und Eigentümern energetisch wirksame Modernisierungsempfehlungen zu bieten.
Seit dem ersten November 2020 gibt es ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses löst die bisher gültigen Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung, die EnEG und die EnEV, ab. Dieses Gesetz bringt einige Neuerungen und Ergänzungen mit sich. Insbesondere die Rolle des Energieausweises beim Immobilienverkauf wurde klarer definiert.
Das GEG regelt z.B.:
Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV). Dafür müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen. (Quelle und weiterführende Hinweise: Verbraucherzentrale)
Der Energieausweis selbst ist bereits seit 2009 flächendeckend für Wohngebäude verpflichtend, ungeachtet des Baujahres. Er kann entweder auf Grundlage des errechneten Bedarfs oder des tatsächlichen Verbrauchs ausgestellt werden. Beim Verbrauchsausweis gelten gewisse Beschränkungen bezüglich des Baujahres und der Anzahl der Wohnungen. Eine von beiden Angaben, bei Wohnimmobilien bezogen auf die Wohnfläche, muss im finalen Dokument angegeben sein. Außerdem ist der Aussteller des Energieausweises verpflichtet, Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu geben.
Hier gilt es zu beachten, dass diese Tipps zur Modernisierung erst nach einer Begehung oder Fotoanalyse ausgesprochen werden dürfen. Das möchte das neue Gesetz so. Mittels der Handlungsempfehlungen lassen sich mögliche Schwachstellen identifizieren, die sich durch Modernisierungsmaßnahmen beheben lassen. Dies ist insbesondere für Eigentümer nützlich, die ihre Nebenkosten langfristig senken möchten.
Das GEG hat zusätzlich die Informationspflichten für Verkäufer und Makler verschärft. Diese sind jetzt dazu verpflichtet, potenziellen Käufern mehr Informationen aus dem Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Bereits im Inserat muss Auskunft über die Angaben des Energieausweises gegeben werden. Des Weiteren müssen die für die Heizung und Warmwasserversorgung verwendeten Energieträger, das Baujahr und die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse - sofern der Ausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde - im Inserat genannt sein.
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis oder dessen Kopie deutlich ausgehändigt werden. Diese Pflicht greift auch bei Online-Besichtigungen. Besonders zu beachten ist, dass der Verkäufer nicht mehr allein in der Bringschuld steht. Auch der Makler muss nun darauf achten, dass der Energieausweis zur Verfügung steht, ansonsten droht dem Makler ein Bußgeld.
Einen Energieausweis zu erhalten muss nicht teuer sein. Jedoch sollte auf die Qualifikation des ausstellenden Experten beachtet werden. Hier kann der Makler behilflich sein. Besonders gut beraten ist, wer sowohl die Maklerleistung als auch den Energieausweis, sofern noch nicht vorhanden, aus einer Hand bekommt.
Längle Immobilien bietet beide Leistungen an.
Dabei wird auch die bis zum 30. April 2021 geltende Übergangsfrist für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV ausgenutzt. Immobilien, die bislang noch keinen Energieausweis haben, bekommen bis zu diesem Stichdatum noch den nach altem Recht gültigen Ausweis ausgestellt.
Die Umstellung auf den nach GEG ausgestellten Energieausweis ist mit einigem Mehraufwand verbunden.
Bei dem Verkauf oder der Vermietung (bzw. Verpachtung) einer Immobilie ist der Energieausweis verpflichtend.
Außerdem ist er beim Kauf und bei der Modernisierung hilfreich, da er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und konkrete Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen liefert.
Beantragen muss den Energieausweis der jeweilige Verkäufer oder Vermieter, also der Eigentümer, Verwalter oder Makler.
Die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises können nur befugte Personen beantragen. Dies sind beispielsweise Handwerksmeister, Architekten oder Schornsteinfeger, die alle Vorgaben für die verschiedenen Objekte, wie etwa Hochbauten, Mehrfamilienhäuser oder Wohnungen, kennen.
Erkennen Immobilieneigentümer im Energieausweis zu hohe Kosten, können sie bei Bedarf geeignete Modernisierungsmaßnahmen ergreifen und Sanierungen an Ihrer Immobilie vornehmen. In manchen Fällen lässt sich so einiges an Kosten einsparen.
Generell besteht die Energieausweispflicht seit dem 1. Oktober 2008. Die Bundesländer sind seit der Energieeinsparverordnung 2014 zu Stichprobenkontrollen verpflichtet. Wird ein Haus nur privat genutzt und nicht verkauft, verpachtet oder vermietet, wird meist kein Energieausweis benötigt. Ausnahmen bilden Neubauten, diese benötigen einen Energieausweis.
Immobilieneigentümer müssen die Energieausweise Kaufinteressenten und potenziellen Mietinteressenten nicht nur bei Besichtigungsterminen vorlegen – auch bei Immobilienanzeigen ist die Angabe der Energieeffizienz verpflichtend.
Eigentümer müssen beim Hausverkauf oder der Vermietung einer Immobilie also grundsätzlich den Energiepass vorlegen. Dies gilt auch, wenn nur einzelne Wohnungen aus dem Gebäude verkauft werden, da der Energieausweis immer für das gesamte Gebäude gültig ist. Passiert das nicht, kann der Eigentümer seit der EnEV 2014 mit einem hohem Bußgeld von mehreren Tausend Euro bestraft werden.
Grundsätzlich sind Notare gesetzlich dazu verpflichtet bei der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen zu prüfen, ob ein Energieausweis vorliegt. Das bedeutet, ein Hausverkauf ohne Energieausweis ist in der Regel nicht möglich - auch wenn Verkäufer und Käufer sich anders einigen.
Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen (zum Beispiel Baudenkmäler), sowie für kleine Gebäude mit einer Gebäudenutzungsfläche von unter 50 Quadratmetern: Energieausweise werden hier nicht benötigt. Ebenfalls von der Pflicht ausgenommen sind Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt, geheizt oder gekühlt werden, wie beispielsweise Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung, wie beispielsweise Ställe, Gewächshäuser oder Werkstätten, besteht keine Energieausweispflicht.
Keinen Energiepass braucht, wer selbst in einem eigenen Haus wohnt, für das die Baugenehmigung vor dem 1. Oktober 2007 erteilt wurde, und dieses weder verkaufen noch vermieten möchte.
Vermieter, bei denen das Mietverhältnis schon vor Einführung der Energieausweispflicht bestand, brauchen erst einen Energieausweis, wenn das Mietverhältnis endet und die Immobilie zum Verkauf oder zur erneuten Vermietung vorgesehen ist.
Die zwei verschiedenen Energieausweistypen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterscheiden sich in ihrer Machart.
Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses.
Der Bedarfsausweis bewertet hingegen nutzerunabhängig den theoretischen Energiebedarf, der aus dem Zustand des Gebäudes gefolgert wird.
Energieverbrauchsausweis
Für die Ermittlung des Energieverbrauchs wird meist über eine Abrechnungsperiode der zurückliegenden drei Jahre die tatsächlich verbrauchte Energie herangezogen. Die Energieeffizienz wird hierbei anhand des gemessenen Energieverbrauchs der Bewohner bewertet, wobei die Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre berücksichtigt werden.
Das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst das Ergebnis natürlich stark. Da die meisten Bewohner einen individuellen Verbrauch haben, können nur begrenzt Aussagen über den zukünftigen Bedarf oder den energetischen Zustand der Immobilie gemacht werden. Somit ist der verbrauchsorientierte Energieausweis weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird in der Regel vom jeweiligen Versorgungsunternehmen oder einem Messanbieter durchgeführt.
Energiebedarfsausweis
Der Bedarfsausweis bildet den theoretischen Energiebedarf, beispielsweise eines Wohnhauses, ab. Die Grundlage des Bedarfsausweises ist ein technisches Gutachten, welches von einem Fachmann erstellt wird und sehr viel komplexer ist (daher auch teurer). Für die Berechnung der Werte von Wohngebäuden und Co. werden technische Details, wie zum Beispiel der Zustand von Wänden, Fenstern und der Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage beziehungsweise die Verwendung erneuerbarer Energien) herangezogen. Nicht zur Berechnung herangezogen wird das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner eines Wohngebäudes. Das große Plus dieses Ermittlungsverfahrens ist die Identifizierung von energetischen Schwachstellen bei Gebäuden. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich, da die Energiekennwerte unter Annahme standardisierter Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten berechnet werden.
Beide Energieausweisvarianten enthalten, gemessen an den Verbrauchswerten und der Art der Immobilie (Hochbau, Wohnung, Mehrfamilienhaus, ...) individuelle Modernisierungsempfehlungen für die jeweilige Immobilie.
Beim Bedarfsausweis sind diese meist besser auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten.
Im Verbrauchsausweis gibt es eine Skala für den Endenergieverbrauch und im Bedarfsausweis eine Skala für den Endenergiebedarf.
Nicht selten wird die Effizienzklasse bei Verbrauchsausweisen besser bewertet als bei Bedarfsausweisen. Beim Bedarfsausweis fallen beispielsweise Wärmeverluste durch Gebäudeundichtigkeiten sehr stark ins Gewicht. Zusätzlich wird für die Bewertung von einer Normbeheizung ausgegangen, die in der Realität selten vorkommt. Beim Verbrauchsausweis ist die Bewertung natürlich abhängig vom Verhalten der Bewohner, allerdings fließt bei der Bewertung auch nur der tatsächlich ermittelte Verbrauch mit ein.
Prinzipiell kann bei der Art des Gebäudeenergieausweises zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis frei gewählt werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen. So können für Neubauten beispielsweise nur Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen. Auch für kleinere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 entsprechen, ist der Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis ist für diese Gebäude nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde (oder das Gebäude nachträglich saniert wurde und die WSVO von 1977 erfüllt).
Welche Art von Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?
Für öffentliche Gebäude gilt die Vorgabe den Energiepass gut sichtbar aufzuhängen. Dazu zählen Behörden mit großem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern sowie vielbesuchte gewerbliche Gebäude mit einer Nutzfläche von 500 Quadratmetern oder mehr.
Für Gebäudenergieausweise für Nichtwohngebäude gelten folgende Sonderregelungen:
Zusätzlich zum Verbrauch des Gebäudes wird bei Gewerbegebäuden auch der Stromverbrauch erfasst, dazu zählen der gebäudebezogene Strom für die Belüftung, die Hilfsenergie, die Beleuchtung und Klimatisierung sowie sonstige Gebäudetechnik.
Sollte der Gebäudestrom nicht separat erfasst werden, müssen alle Stromverbraucher bzw. zusätzlichen Geräte auf dem Energieausweis vermerkt werden. Daraufhin werden der Endenergieverbrauch Wärme und der Endenergieverbrauch Strom berechnet und anschließend in der Farbskala wiedergegeben. Mit Hilfe dieser beiden Werte und dazugehörigen Primärenergiefaktoren kann der Primärenergieverbrauch ermittelt werden.
Energieausweise sind ab dem Datum der Ausstellung für maximal zehn Jahre gültig. Das gilt auch, wenn in diesem Zeitraum Änderungen an den rechtlichen Anforderungen für Energieausweise eintreten.
Sollten Sie umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen oder Umbauten vornehmen, können sich diese positiv auf den Energieausweis auswirken.
Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss in solchen Fällen die Energieeffizienz des Gebäudes neu berechnet und ein neuer Ausweis erstellt werden.
Hinweis
Die ersten Energieausweise haben im Sommer 2018 ihre Gültigkeit verloren. Eigentümer, die einen Verkauf oder eine Vermietung ihrer Immobilie planen, sollten ihre Energieausweise gegebenenfalls erneuern lassen.
Zur Ausstellung eines Energieausweises für Wohngebäude sind gemäß § 21 EnEV und § 29 EnEV folgende Personen berechtigt:
Die Energieeinsparverordnung enthält keine konkreten Vorgaben zur Ausstellung eines Energieausweises für Umbauten, Neubauten und Erweiterungen. Bei Nichtwohngebäuden hingegen sind ausschließlich die Hochschulabsolventen aus den entsprechenden Fachbereichen zur Ausstellung berechtigt.
Die Kosten für den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis unterscheiden sich, da der Bewertungsaufwand für beide Varianten unterschiedlich hoch ist.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis bzw Verbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen und kann bei vielen Anbietern online angefordert werden. Mit Kosten zwischen 25 bis 100 Euro, je nach Ersteller (Schornsteinfeger, Makler, …) ist dieser preisgünstiger als der Bedarfsausweis.
Bei Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten sind Kosten von ca. 250 Euro üblich.
Das Erstellen eines Bedarfsausweises ist aufwendiger, vor allem, wenn dieser durch einen Energieberater bei einer Vor-Ort-Begehung ausgestellt wird. Hierbei ist mit Kosten zwischen 300 und 500 Euro zu rechnen. Bei großen Gebäuden ist eine Grundpauschale von ca. 300 Euro zuzüglich 30-50 Euro pro Wohneinheit durchaus üblich. Online kosten Bedarfsausweise oftmals um die 100 Euro.
Die Kosten für einen Energieausweis sind nicht gesetzlich geregelt und variieren bei den verschiedenen Anbietern, wie Schornsteinfegern, Maklern oder Handwerksmeistern, erheblich. Es ist ratsam vorab verschiedene Angebote und Alternativen einzuholen. Die Qualität des Ergebnisses und der Verbrauchswert sollten dabei nicht variieren.
Wer muss den Energieausweis bezahlen?
Für das Ausstellen des Energieausweises ist der Verkäufer (Eigentümer, Verwalter oder Makler) verantwortlich. Dies ist in der 2014 überarbeiteten Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Demnach trägt der Verkäufer auch die Kosten für den Energieausweis.
Wenn Sie vorhaben, Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung zu verkaufen, ist ein Energieausweis Pflicht.
Die Erstellung eines Energieausweises ist dabei häufig mit einem Kostenaufwand verbunden. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn Sie Längle Immobilien mit Ihrem Verkauf beauftragen.
Bei uns erhalten Sie den Energieausweis bei Auftragserteilung bei Verkauf Ihres Hauses kostenlos als Teil unseres Services.
Vorsicht ist geboten: Im Internet finden Sie viele unseriöse Anbieter, die mit der kostenlosen Erstellung eines Energieausweises werben. Dabei kommt es häufig vor, dass Betrüger in diesem Zusammenhang überteuerte Handwerksleistungen verkaufen wollen.
In der Regel umfasst ein Energiepass fünf Seiten. Standardmäßig finden Sie darin allgemeine Daten, wie Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des Ausstellers, sowie das Ausstellungsdatum.
Des Weiteren enthalten Energieausweise, die ab Mai 2014 ausgestellt wurden, eine Registriernummer, die der Kontrolle durch die zuständigen Behörden dienen soll. Ebenso enthalten sind die Energieeffizienzklassen auf einer Farbskala. Die Farbskala beginnt bei A+ im grünen Bereich und geht bis hin zu H im roten Bereich, wobei A+ der beste Wert ist.
Auch Gebäude mit älteren Energieverbrauchsausweisen oder Bedarfsausweisen kann man durch eine Wertetabelle einer Energieeffizienzklasse zuordnen. Der Aufbau der Energieausweistypen variiert lediglich darin, auf welcher Seite Sie den jeweiligen Kennwert finden, ansonsten sind sie deckungsgleich:
Seite 1:
Dort sind allgemeine Informationen über die Immobilie vermerkt (Adresse, Anzahl der Wohnungen, Baujahr etc.) und welches Verfahren verwendet wurde.
Seite 3:
Auf der dritten Seite werden wiederum die Kennwerte des Energieverbrauchs bei einem Verbrauchsausweis angegeben. Bei einem Bedarfsausweis werden keine Angaben gemacht
Seite 5:
Abschließend werden Erläuterungen zu den gemachten Angaben und verwendeten Berechnungsverfahren des Gebäudeenergieausweises bereitgestellt.
Seite 2:
Hier folgen die errechneten Kennwerte des voraussichtlichen Energiebedarfs, wenn es sich um einen Energiebedarfsausweis handelt. Bei einem Verbrauchsausweis ist diese Seite nicht ausgefüllt.
Seite 4:
Es können Empfehlungen für die Modernisierung bzw. Sanierung seitens des Gutachters gegeben werden, um die energetische Beschaffenheit der Immobilie zu verbessern. Für entsprechende Sanierungen, z. B. bei der Dämmung, gibt es auch staatliche Subventionen.
Zu beachten ist, dass es sich immer um den Endenergiebedarf handelt, also die tatsächlich verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden abzüglich des Übertragungs- und Wandlungsverlustes.
Der auf dem Gebäudeenergieausweis angegebene Wert kann vom tatsächlichen Endenergieverbrauch abweichen. Eine Heizung wird beispielsweise wegen des Wärmeverlustes im Erd- und Dachgeschoss intensiver genutzt.
Energieeffiziente Gebäude sind beliebt, das spiegelt sich sowohl bei der Nachfrage von Mietern und Käufern wider, als auch beim Miet- oder Verkaufspreis.
Die Pflicht zu Erstellung und Vorlage eines Gebäudeenergieausweises ist also durchaus sinnvoll. Auch macht das Dokument auf Maßnahmen aufmerksam, die Eigentümer ergreifen können,um die Energiekosten eines Hauses zu senken und somit die Energiebilanz zu verbessern.
Diese Änderungen sind besonders profitabel, wenn zum Beispiel Renovierungsmaßnahmen der Heizungsanlagen vorgenommen werden, da auf lange Sicht Heizkosten gespart werden können. Aber auch Arbeiten an den Fenstern und am Dämmmaterial können die Energiebilanz positiv beeinflussen.
Tipp: Günstige Änderungen für Ihre Immobilie, um Energiekosten zu senken
Um noch vor dem Verkauf einer Immobilie von der Verbesserung der Energiebilanz zu profitieren, können Sie für eine Vielzahl von Maßnahmen staatliche Förderungen beantragen. Sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) finden Sie günstige Kredite und Zuschüsse.
Haftungsausschluss:
Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in diesem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.
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