Als Erbe einer Immobilie ist man gezwungen sich mit wichtigen Fragen und Entscheidungen auseinanderzusetzen, Vor- und Nachteile abzuwägen und Fristen einzuhalten. Wer eine Immobilie erbt, sollte sich mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen und alle Fakten genau prüfen, um zu entscheiden, ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt, um hohe Kosten zu vermeiden.
Eine Immobilie zu erben ist meist ein emotionales Ereignis, dem man als Hinterbliebener mit gemischten Gefühlen begegnet. In den Besitz einer Immobilie zu kommen sollte ein freudiges Ereignis sein, dem aber die Trauer über den Verlust der nahestehenden Person gegenübersteht.
Hat man ein Erbe angenommen, muss man die Vor- und Nachteile abwägen, die es mit sich bringt, die geerbte Wohnung selbst zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen. Im Falle einer Erbengemeinschaft ist Fingerspitzengefühl gefragt, um sich zügig darüber zu einigen, was mit dem Erbe passieren soll.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Sie finden folgende Details auf dieser Seite:
5. Wie werde ich als Erbe Eigentümer der geerbten Immobilie? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link6. Welche Kosten entstehen, wenn ich eine Immobilie geerbt habe? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link7. Geerbte Immobilie selber nutzen? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link8. Geerbte Immobilie vermieten? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link9. Geerbte Immobilie verkaufen? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link10. Was muss ich beachten, wenn ich eine vermietete Immobilie geerbt habe? Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
Item Link
Prüfen Sie, mit welchen Pflichten und Verbindlichkeiten die geerbte Wohnung belastet ist.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, haben Sie sechs Wochen Zeit, um sich zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Gründe dafür, ein Erbe auszuschlagen, können Pflichten und Verbindlichkeiten sein, die mit dem Erbe einhergehen. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus erben, so übernehmen Sie nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verantwortung für die Verbindlichkeiten oder Schulden des Erblassers. Bei der Erbauseinandersetzung sollten Sie daher dringend in Erfahrung bringen, ob der Nachlass und insbesondere die Immobilie überschuldet oder werthaltig ist. Als Erbe haben Sie ein Recht auf Einsicht in die Grundbucheinträge. Ein Grundbuchauszug gibt Auskunft über alle bestehenden Belastungen, Hypotheken und sonstige Dienstbarkeiten, die auf der Immobilie liegen.
Schlagen Sie ein überschuldetes Erbe fristgerecht mit Notar aus
Ist das Erbe eindeutig überschuldet, übersteigen also die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte, sollten Sie das Immobilienerbe nicht annehmen. Das gilt auch, wenn das Erbe, also die Wohnung, sanierungsbedürftig oder mit bestehenden Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken behaftet ist. Wenn der Sanierungsaufwand zu hoch oder die Tilgung der Verbindlichkeiten zu kostspielig ist, lohnt sich die Annahme für Sie unterm Strich nicht und Sie sollten das Erbe lieber ausschlagen.
Die Erbausschlagung muss in schriftlicher Form erfolgen und vom Notar beglaubigt werden, bevor sie dem Nachlassgericht vorgelegt wird. Es ist wichtig, dass Sie die Erbschaft fristgerecht ausschlagen, denn die Ausschlagungsfrist lässt sich nicht verlängern. Nach § 1944 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen und beginnt mit der Kenntnisnahme vom Erbfall und der Information, dass Sie der Erbe sind. Wenn Sie die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bereuen, können Sie die Erklärung unter Umständen anfechten. Dies gilt auch, wenn Sie das Ende der Ausschlagungsfrist versäumt haben.
Beantragen Sie einen Erbschein nur bei Annahme des Erbes
Wenn die Wohnung oder das Haus frei von Schulden ist, können Sie die Erbschaft bedenkenlos annehmen. Beachten Sie dabei, dass Sie das Erbe automatisch annehmen, wenn Sie einen Erbschein beantragen.
Gründe, die dafür sprechen können, eine geerbte Immobilie zu behalten, sind:
Wenn Sie nicht Alleinerbe sind, sondern sich den Nachlass noch mit anderen Erben teilen, dann bilden Sie mit Ihren Miterben eine Erbengemeinschaft. In einer Erbengemeinschaft können Sie als einzelner Erbe nicht über die Immobilie verfügen, denn jeder Miterbe besitzt einen Erbanteil daran. Kein Erbe kann ohne den anderen handeln, daher ist es wichtig, sich möglichst schnell darüber zu einigen, was mit der Immobilie geschehen soll.
Tritt der Fall ein, dass Sie und die anderen Erben die Immobilie nicht gemeinsam verwalten möchten, dann können Sie sich idealerweise darauf einigen, die Wohnung oder das Haus zu verkaufen.
Ist ein Verkauf der Immobilie aufgrund mangelnden Einvernehmens nicht möglich, bleibt in letzter Konsequenz nur die Teilungsversteigerung. Hierbei entsteht die Möglichkeit für einen Miteigentümer den Verkauf zu erzwingen. Das primäre Ziel ist es, die meist unteilbare Immobilie in einen teilbaren Geldbetrag umzuwandeln, um so die Eigentümergemeinschaft aufzulösen. Eine Teilungsversteigerung ist jedoch oft mit Verlusten verbunden, da der Erlös meist unter dem Betrag liegt, den Sie über einen freihändigen Verkauf erreichen könnten. Sie müssen auch damit rechnen, dass das gerichtliche Verfahren Monate in Anspruch nimmt. In dieser Zeit muss die Wohnung oder das Haus natürlich instand gehalten werden, sonst droht der Verfall, wenn die Immobilie nicht bewohnt wird.
⇒ Wer kann eine Teilungsversteigerung beantragen?
Teilungsversteigerungen werden, wie auch Zwangsversteigerungen, vom Vollstreckungsgericht durchgeführt. Jeder Miteigentümer einer Immobilie kann einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Miteigentümer können beispielsweise Ehepartner oder Erben in einer Erbengemeinschaft sein. Die Teilungsversteigerung wird beim zuständigen Amtsgericht formlos beantragt. Voraussetzung bei Ehegatten ist, dass beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind und die Immobilie dem verkaufswilligen Partner zu einem Anteil von mindestens zehn Prozent gehört. Bei einer Erbengemeinschaft reicht bereits ein Anteil von einem Prozent aus. Um das Verfahren einzuleiten, muss der Antragsteller seine Miteigentümerschaft nachweisen. Hierfür ist ein aktueller Grundbuchauszug notwendig. Wichtig ist: Sobald die Mindestanforderungen erfüllt sind, kann der Antragsteller auch ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer fortfahren.
⇒ Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?
Sobald der Antrag auf Teilungsversteigerung vom zuständigen Gericht geprüft wurde, informiert dieses die anderen Miteigentümer über das eingeleitete Verfahren. Anschließend lässt ein Rechtspfleger die Teilungsversteigerung im Grundbuch vermerken und den Wert der Immobilie ermitteln.
Anders als bei einer Zwangsversteigerung muss das Verkehrswertgutachten nicht von einem gerichtlich angeordneten Sachverständigen erstellt werden. Es steht dem Antragsteller frei, das Gutachten selbst in Auftrag zu geben. Dafür benötigt er jedoch die Zustimmung der Miteigentümer.
Anschließend erfolgt die Festlegung des Versteigerungstermins sowie eines Mindestgebots. Bei der Bieterstunde können sowohl Kaufinteressenten als auch die Miteigentümer oder der Antragsteller selbst Gebote abgeben. Nur wenn das Mindestgebot am Ende der Bieterstunde erreicht wurde, erhält der Höchstbietende den Zuschlag. Die Miteigentümer teilen dann den Erlös aus der Teilungsversteigerung untereinander auf – die Verteilung erfolgt nicht durch das Gericht.
⇒ Wie kann ich eine Teilungsversteigerung verhindern?
Es ist schwierig, eine Teilungsversteigerung zu verhindern, sobald dieser stattgegeben wurde. Miteigentümer können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses eine einstweilige Einstellung des Verfahrens verlangen. Dazu benötigen sie allerdings einen triftigen Grund.
In einer Erbengemeinschaft hat jeder Miterbe ein Vorkaufsrecht, falls ein anderes Mitglied seinen Erbanteil an einen Dritten verkaufen will. Im Falle einer Scheidung gibt es üblicherweise kein eingeräumtes Vorkaufsrecht. Eine Ausnahme bildet hier lediglich eine entsprechende Vereinbarung im Ehevertrag.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist es möglich, eine Immobilie auch steuerfrei zu erben. Keine Erbschaftssteuer ist fällig,
Wenn Ihnen eine Wohnung oder ein Haus vererbt wurde und Sie das Erbe angenommen haben, muss die Änderung der Eigentumsverhältnisse auch im Grundbuch abgebildet werden. Das bedeutet, dass im Grundbuch an Stelle des Erblassers nun Sie, der Erbe, als Eigentümer der Immobilie eingetragen werden müssen.
Zuerst müssen Sie beim zuständigen Grundbuchamt einen Berichtigungsantrag stellen. Sie müssen in der Lage sein, dem Grundbuchamt gegenüber zu belegen, dass Sie die betreffende Immobilie geerbt haben. Diesen Nachweis können Sie durch die Vorlage eines Erbscheins, eines Testaments oder eines Erbvertrages erbringen.
Wichtig ist, dass aus den Unterlagen, die Sie dem Antrag beilegen, zweifelsfrei hervorgeht, dass Sie der Erbe und neue Eigentümer der Immobilie sind. Gibt es noch weitere Personen, die das Haus oder die Wohnung geerbt haben, also sogenannte Miterben, werden alle neuen Eigentümer als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen.
In der Regel ist es für die Grundbuchberichtigung nicht notwendig, einen Notar zu engagieren. Wenn Sie also die Zeit haben, sich um die Formalitäten selbst zu kümmern, können Sie die Kosten für den Notar sparen.
Was kostet eine Grundbuchberichtigung?
Wenn Sie den Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers stellen, wird Ihnen das Grundbuchamt keine Gebühren berechnen. Diese Frist verlängert sich entsprechend, wenn der Erwerb der Immobilie nach einer späteren Erbauseinandersetzung erfolgt ist. Wenn der Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Ablauf der genannten Frist eingereicht wird, richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Wert der Wohnung, die Sie geerbt haben.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, kommt neben dem zeitlichen auch ein finanzieller Aufwand auf Sie zu. In der Regel werden die folgenden Kosten fällig:
Wenn Sie nun das Erbe angenommen haben, die Grundbuchberichtigung vorgenommen wurde und jetzt überlegen, wie es mit der Immobilie weitergeht, dann haben Sie beispielsweise die Option der Selbstnutzung. Denn oft sprechen die emotionale Bindung an die Immobilie der Eltern oder Großeltern und der Wunsch, sich Mietzahlungen und die hohe Erbschaftssteuer zu sparen, für eine Selbstnutzung. Doch bevor Sie in die Immobilie, die Ihnen vererbt wurde, einziehen, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob diese Option für Sie wirklich die beste ist.
Stellen Sie sich vorab folgende Fragen:
Sie haben neben der Option, die Immobilie selber zu beziehen, auch die Möglichkeit, diese zu vermieten.
Doch bevor Sie diese Option in Betracht ziehen, sollten Sie auch hier folgende Aspekte beachten.
Es lohnt sich, die Wohnung zu vermieten,
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, die nach dem Versterben des Erblassers frei geworden und nicht vermietet ist, lohnt es sich in der Regel eher die Immobilie zu verkaufen, anstatt sie zu vermieten, sofern Sie sich mit Ihren Miterben einig sind. Auf diesem Wege müssen Sie sich nicht mit eventuellen Modernisierungsmaßnahmen auseinandersetzen, die vielleicht notwendig wären, um die Wohnung oder das Haus vermieten zu können.
Außerdem kann man mit dem Verkauf einer freien Immobilie in aller Regel einen weit höheren Erlös erzielen, als beim Verkauf eines vermieteten Objektes. Der Grund dafür ist, dass die Nachfrage nach freien Wohnungen höher ist, als nach Investitionsobjekten. Vermietete Wohnungen sind meist nur für Kapitalanleger interessant, da das hohe Prozessrisiko bei einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs viele Käufer vor dem Erwerb einer vermieteten Wohnung zurückschrecken lässt.
Bei einem Verkauf sollten Sie aber auch auf die anfallende Spekulationssteuer sowie die Spekulationsfrist achten. Denn der Wohnungsverkauf gehört zu den privaten Veräußerungsgeschäften und somit ist der Gewinn aus dem Verkauf einkommensteuerpflichtig.
Bei geerbten Immobilien ist der ursprüngliche Kaufzeitpunkt des Erblassers ausschlaggebend für den Beginn der Spekulationsfrist. Die Steuer kommt aber nur zum Tragen, wenn Sie Ihre geerbte Wohnung oder Ihr Haus innerhalb der Frist von zehn Jahren wieder verkaufen möchten.
Wenn Sie vorhaben die geerbte Immobilie zu verkaufen, lohnt es sich zunächst den Verkehrswert der Immobilie ermitteln zu lassen. Der Verkaufsprozess kann oftmals sehr zeit- und planungsintensiv werden, daher lohnt es sich, einen Immobilienmakler mit dem Hausverkauf zu beauftragen.
Ein professioneller Immobilienmakler kann Sie während des gesamten Prozesses beraten und unterstützen. Um einen ersten Überblick über den Wert der Immobilie zu erhalten, können Sie jetzt eine kostenlose Immobilienbewertung anfordern.
Wenn Sie eine vermietete Immobilie erben, treten Sie automatisch die Rechtsnachfolge des einstigen Besitzers an und erben damit gleichzeitig den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sie nehmen die Rolle des Vermieters dabei direkt nach Eintritt des Erbes ein und nicht erst, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Wägen Sie für sich ab, ob Sie in der Lage sind, eine vermietete Wohnung selbst zu verwalten, ob Sie eine Hausverwaltung damit beauftragen möchten oder ob Sie das Erbe ausschlagen sollten.
Wann kann ich Eigenbedarf auf eine geerbte Wohnung anmelden?
Als Besitzer einer vermieteten Wohnung ist es Ihnen wegen der Vorschriften zum Mieterschutz nicht ohne Weiteres möglich, ihren Mietern zu kündigen. Eine Möglichkeit, den Mietern dennoch zu kündigen, ist die Eigenbedarfskündigung. Damit diese gültig ist, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Außerdem können Sie Eigenbedarf nur für bestimmte Personengruppen anmelden und Sie müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Formalitäten einhalten.
💡 Steuerspar-Tipp: Begünstigung beim Erbe einer vermieteten Immobilie
Erben Sie eine vermietete Immobilie, so wirkt sich das günstig auf Ihre Steuererklärung aus. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer werden nur 90 Prozent des Verkehrswertes der geerbten Wohnung berücksichtigt.
Fazit
Prüfen Sie bei der Erbschaft einer Immobilie eingehend, ob diese mit Verbindlichkeiten oder Schulden des Erblassers belastet ist, bevor Sie den Erbschein beantragen und damit das Erbe annehmen. Erben Sie eine vermietete Immobilie, so treten Sie automatisch die Rechtsnachfolge des Erblassers an und übernehmen alle Rechte und Pflichten bestehender Mietverträge. Mietern können Sie nur aufgrund eines berechtigten Interesses kündigen. Beachten Sie bei einer Eigenbedarfskündigung Fristen und Formalitäten, damit diese rechtswirksam ist. Beim Verkauf einer geerbten Immobilie beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist bereits mit dem ursprünglichen Kaufzeitpunkt des Erblassers, nicht erst mit Eintritt des Erbes.
Informieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich bei Längle Immobilien darüber, wie viel Ihre geerbte Immobilie wert ist und treffen Sie daraufhin Ihre Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen und die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen möchten.
Haftungsausschluss:
Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in diesem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.
Immobilienmaklerin IHK
PMA® Geprüfter Bewerter für Wohnimmobilien
qualifizierte & zertifizierte Immobilienverwalterin IHK
Lauterburger Str. 1, 76870 Kandel
Telefon: 07275/9169222
Fax: 07275/9169224
E-Mail: info@laengle-immobilien.de